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KUNSTPALAST BERLIN wirkt mit dem Prinzip „1/3-Art-sozial“. Dies bedeutet die freiwillige Selbstverpflichtung von Künstler/innen, mindestens ein Drittel ihrer künstlerischen Energie nach ihren Möglichkeiten zur Produktion von Kunst einzusetzen, die an sozial Benachteiligte (z.B. in Seniorenheimen, Begegnungsstätten, Fördereinrichtungen, Jugendclubs, Jobcentern etc.) adressiert ist und für diese finanzierbar ist. Damit entsteht Kunst für Menschen, die von dieser ansonsten aus Mobilitäts-, Finanz-, Bildungs- oder anderen Gründen abgeschnitten wären. Gleichzeitig werden von den Künstler/innen Probleme sozialer Abgrenzung unmittelbar wahrgenommen. Dies beeinflusst die von ihnen geschaffene Kunst.
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